WER SIND WIR?

Unser Team von Energiebeschaffung24 arbeitet seit 2009 bundesweit in direktem Auftrag für namhafte Energieversorger. So gelingt es uns im B2B-Geschäft kostengünstige Strom-/ und Gas- Lieferverträge mit einem sehr guten Preis-/ Leistungsverhältnis anzubieten. Insbesondere auf Grund unserer speziellen "Festpreis-Garantie" profitieren Sie als Kunde von der hohen Planungssicherheit.

  • WIR HABEN UNSER PORTFOLIO ERWEITERT
    LEISTUNGSFÄHIGE STROM-TARIFE
    Ab sofort bieten wir Ihnen auch zuverlässige und zugleich preiswerte Stromtarife.

Ready Eco-Strom

100% Erneuerbare Energien, unser Stromtarif mit Umweltplus.

Sie möchten Planungssicherheit Ihrer Stromkosten in Zeiten volatiler Energiepreise?
Sichern Sie sich jetzt stabile Stromkosten für bis zu 4 Jahre.

Produktblatt

Für Hausverwaltungen

Erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Mieter und Eigentümer durch garantiert *), langfristig planbare Stromkosten. Der Rahmenvertrag für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften umfasst alle Vorteile von "Ready Eco-Strom" für Ihre Immobilien.

zum Vertrag AGB Strom HV

Für Gewerbetreibende

Planungssicher Energiekosten - Reduzieren Sie Ihr Risiko aus volatilen Strompreisen. Wir garantieren *) Ihnen bis zu 4 Jahre stabile Stromkosten für Ihr Gewerbe oder Ihren Betrieb. Mit dem Tarif "Ready Eco-Strom" profitieren Sie zudem vom grünen Image erneuerbarer Energien.

zum Vertrag AGB Strom Gewerbe

Informieren Sie sich jetzt unter: 09261 - 506 31 71

Unsere Serviceteam berät Sie kompetent & kostenfrei.

*) = Die Preis-Garantie für Stromtarife entspricht der sogenannten Energiepreisgarantie für Strom.

Energiepreisgarantie

Die Energiepreisgarantie erhalten Sie bei unserem Vertragsmodell "Ready-Strom". Sie umfasst eine Preisgarantie für Grund- und Arbeitspreis bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Grund- und Arbeitspreis umfassen die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Nicht eingerechnet sind dabei Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Regelenergieumlage, Konzessionsabgaben sowie Energie- und Umsatzsteuer in der während der Vertragslaufzeit jeweils gültigen Höhe. Dasselbe gilt für neu - vom Gesetzgeber - festgesetzte Steuern und Abgaben.